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   ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18   

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https://dejure.org/2019,19248
ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18 (https://dejure.org/2019,19248)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18 (https://dejure.org/2019,19248)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 11 Ca 3994/18 (https://dejure.org/2019,19248)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt zum einen weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; BVerfG vom 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185).

    Zum anderen ist dieses Grundrecht nicht schrankenlos gewährt, sondern wird insbesondere durch das Recht der persönlichen Ehre gemäß Art. 5 Abs. 2 GG beschränkt und muss in ein ausgeglichenes Verhältnis mit diesem gebracht werden (BVerfG vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - aaO).

  • LAG Nürnberg, 07.11.2017 - 7 Sa 400/16

    Kündigung - fremdenfeindliche Äußerung - Abmahnung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18
    Dies gilt insbesondere auch für Beleidigungen mit fremdenfeindlichen Hintergrund (vgl. hierzu etwa LAG Hamm vom 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16; LAG Nürnberg vom 07.11.2017 - 7 Sa 400/16).

    Gerade § 12 Abs. 3 AGG belegt, dass auch rassistisch motivierte Äußerungen eines Mitarbeiters nicht zwingend eine (außerordentliche) Kündigung rechtfertigen (vgl. zutreffend etwa LAG Nürnberg vom 07.11.2017 - 7 Sa 400/16).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18
    Weiter sind insbesondere die Dauer des unbeanstandeten Arbeitsverhältnisses, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, das Vorliegen einer Entschuldigung, aber auch Art und Schwere sowie Auswirkungen der Pflichtverletzungen zu beachten (vgl. nur etwa BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 m.w.N.).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG vom 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16; BAG vom 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 19 mwN).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt zum einen weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; BVerfG vom 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. zum Nachfolgenden nur etwa BAG vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 m.w.N.) können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen.
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18
    Da die Kammer von dem Vorrang einer Abmahnung im konkreten Fall ausgeht, kommt es auf die Frage, ob in der konkreten Konstellation eine derartige Kündigung überhaupt möglich gewesen wäre, nicht an (vgl. hierzu näher etwa BAG vom 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 Rz. 45 m.w.N.).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG vom 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16; BAG vom 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 19 mwN).
  • ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15

    "Du bist ein heil, du Nazi!" - Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18
    Bei den vorgeworfenen Äußerungen handelt es sich zwar unzweifelhaft um ausländerfeindliche bzw. rassistische Äußerungen, ein Vergleich zum Nationalsozialismus, was die Beleidigungen noch deutlich schwerwiegender machen würde, liegt indes nicht vor (zu nationalsozialistischen Kennzeichen, etwa dem Hitlergruß vgl. etwa Arbeitsgericht Hamburg vom 20.10.2016 - 12 Ca 348/15).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2017 - 5 Sa 5/17

    Kündigung, fristlos, Dienstfahrzeug, Privatnutzung, Verbot, Abmahnung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18
    Eine Interessenabwägung wird aber dadurch nicht entbehrlich, insbesondere liegt in den Regeln, da nicht auf eine konkrete bevorstehende Situation zugeschnitten, auch keine sog. "vorweggenommene Abmahnung" (vgl. hierzu etwa LAG Schleswig-Holstein vom 29.06.2017 - 5 Sa 5/17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 387/16

    Außerordentliche Kündigung - Volksverhetzung - Beleidigung - Facebook

  • LAG Hamm, 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16

    Beleidigung mit fremdenfeindlichem Hintergrund; einmalige Entgleisung;

  • OLG Köln, 19.03.2009 - 9 U 167/08

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

  • LAG Baden-Württemberg, 15.01.2020 - 4 Sa 19/19

    Außerordentliche Kündigung wegen rassistischer Äußerungen - Bestreiten mit

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 07.02.2019, Az. 11 Ca 3994/18, wird abgeändert.
  • OLG Rostock, 18.03.2021 - 2 U 19/20

    Reduktion eines Social-Media-Accounts auf read-only-Modus nach beleidigender

    Ein auch nur in Ansätzen herstellbarer Bezug zur Auseinandersetzung "in der Sache" - zu einem "Teil des Meinungskampfes, der trotz Niveaulosigkeit hinzunehmen ist" ( ArbG Stuttgart , Urteil vom 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18 [Juris; Tz. 30], m.w.N.) - lässt sich insoweit nicht feststellen.
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